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Unser Team aus Potsdam stellt sich vor

Versicherungsmakler Potsdam Julien Trippner

Julien Trippner

Versicherungsmakler & Inhaber

Betriebswirt (B.A.)

Versicherungsmakler Potsdam Benjamin Burow

Benjamin Burow

Versicherungsmakler

Versicherungskaufmann (IHK)

Chris Stephanie Damm
Innendienst

Versicherungskauffrau (IHK)


Ausbildung

Neben einer mehrjährigen Berufserfahrung ist der Ausbildungsstand die Grundlage für eine kompetente Beratung. Seit Einführung der EU-Vermittlerrichtlinie ist eine Ausbildung Voraussetzung für die Ausübung des Berufs als Versicherungsmakler. Leider ist die Hürde relativ niedrig gesetzt worden, so dass eine Weiterbildung zum Versicherungsfachmann genügt.

 

Nachfolgend finden Sie eine Übersicht über meinen Ausbildungsstand:

 

Julien Trippner

  • Betriebswirt (B.A.), Best-Sabel-Hochschule
  • Experte Gewerbliche & Industrielle Sachversicherung, Deutsche Makler Akademie
  • Experte Betriebliche Altersversorgung, Deutsche Makler Akademie
  • Fachwirt für Finanzberatung, Industrie- und Handelskammer
  • Fachberater für Finanzdienstleistungen, Industrie- und Handelskammer
  • Versicherungsfachmann, Berufsbildungswerk der dt. Versicherungswirtschaft

Ehrenamt

Mitglied des Prüfungsausschusses „Gepr. Fachwirt/in für Versicherungen und Finanzen“ bei der IHK Berlin

 


Das Vertragsverhältnis zwischen Kunde und Makler

 

Der Maklervertrag regelt das Verhältnis zwischen dem Kunden und dem Versicherungsmakler.

Die Rechte und Pflichten des Versicherungsmaklers sind seit der Umsetzung der EU-Vermittlerrichtlinie klar geregelt. Vor Vertragsabschluss muss der Versicherungsmakler dem Kunden eine Beratungsdokumentation aushändigen. In dieser sind die Wünsche des Kunden und die daraus resultierenden Vorschläge schriftlich festzuhalten. Sollte der Kunde keine Beratungsdokumentation wünschen muss dies auch schriftlich festgehalten werden.

Eine Erweiterung zum Maklervertrag ist die Maklervollmacht.

Diese bevollmächtigt den Makler gegenüber den Versicherern im Auftrage seines Kunden Versicherungsverträge zu kündigen, Änderungen vorzunehmen, oder einen Schaden zu regulieren.

Der Versicherungsmakler vertritt die Interessen des Kunden und tritt so auch gegenüber dem Versicherern auf. Er ist ein ungebundener Agent, der im Auftrag des Kunden den für Ihn besten Schutz am gesamten Markt heraussucht. Anders ist es beim Versicherungsvertreter, dieser ist in erster Linie ein Vertreter des Versicherungsunternehmens und vertritt somit auch dessen Interessen. Mehrfachagenten gehören ebenfalls zur Kategorie Versicherungsvertreter.